Fremdsprachen

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Fremdsprachenvielfalt am Goethe GymnasiumFremdsprachenvielfalt am Goethe Gymnasium

1. Fremd­sprache: Eng­lisch

Die erste Fremd­sprache Eng­lisch wird in der Regel seit der 3. Klasse un­ter­richtet und am Goethe-Gym­na­sium ab Klasse 5 fort­ge­setzt. Als Ba­sis­fach wird Eng­lisch bis zum Abitur be­legt, eine Ab­wahl ist nicht mög­lich. Ein­zige Aus­nahme kann die Be­le­gung und das Zu­stan­de­kommen eines Kern­fa­ches in der Ober­stufe in einer an­deren mo­dernen Fremd­sprache (also Fran­zö­sisch oder Spa­nisch) sein. Dies setzt eine von der Schul­lei­tung ge­setzte Min­dest­teil­neh­mer­zahl voraus, es müssen sich also ge­nü­gend daran in­ter­es­sierte Schü­le­rInnen melden.

2. Fremd­sprache: Fran­zö­sisch/Spa­nisch

Eine 2. Fremd­sprache wird ab Klasse 6 ge­lernt. Die Schü­le­rInnen haben die Mög­lich­keit zwi­schen Fran­zö­sisch und Spa­nisch zu wählen. Eine Vor­wahl findet be­reits bei der An­mel­dung statt, um mög­lichst ho­mo­gene Lern­gruppen zu bilden. Eine spä­tere Um­wahl ist je­doch im 2. Halb­jahr der 5. Klasse mög­lich.

Diese 2. Fremd­sprache muss min­des­tens bis zum Ende der 9. Klasse be­legt werden, sie kann aber auch bis zum Abitur ge­lernt werden. Am Ende der 9. Klasse kann eine die­ser  Fremd­spra­chen ab­ge­wählt werden, wenn in der 10. Klasse eine Fremd­sprache neu auf­ge­nommen wird, die dann bis zum Abitur be­legt werden muss. Die Ab­wahl setzt die Teil­nahme an einer münd­li­chen Prü­fung voraus, deren Er­gebnis in die Zeug­nis­note ein­geht. Die neu auf­ge­nom­mene Fremd­sprache wird vier­stündig un­ter­richtet. Vor­aus­set­zung für das Zu­stan­de­kommen sol­cher Kurse (und damit auch für die fak­ti­sche Ab­wahl) ist eine von der Schul­lei­tung ge­setzte Min­dest­teil­neh­mer­zahl.

Nach der 10. Klasse kann die 2. Fremd­sprache er­satzlos ab­ge­wählt werden.

3. Fremd­sprache: La­tein, Fran­zö­sisch/Spa­nisch

In der 8. Klasse haben die Schü­le­rInnen die Mög­lich­keit, im dritten Wahl­pflicht­be­reich (wei­tere. Fremd­sprache/In­for­matik/DSP) La­tein als dritte Fremd­sprache auf­zu­nehmen. Diese Fremd­sprache ist min­des­tens 3 Jahre zu be­treiben. Wer La­tein als dritte Fremd­sprache ge­wählt hat, kann ohne Auf­nahme einer wei­teren Fremd­sprache die zweite Fremd­sprache am Ende von Klasse 9 unter den selben Be­din­gungen wie oben ab­wählen.

Nach der 9. Klasse haben die Schü­le­rInnen die Mög­lich­keit, eine 3. Fremd­sprache auch zu­sätz­lich zu wählen. Die 3. Fremd­sprache wird bis ein­schließ­lich zur 12. Klasse 4-stündig un­ter­richtet und muss bis zum Abitur be­legt werden.

Vor­aus­set­zung für das Zu­stan­de­kommen sol­cher Kurse ist eine ent­spre­chende Kurs­größe und die stun­den­plan­mä­ßige Rea­li­sier­bar­keit.

4. Wei­tere Fremd­spra­chen im Ganz­tags­an­gebot

Im Wahl­be­reich des Ganz­tags­an­ge­bots können zu­sätz­liche Fremd­spra­chen er­lernt werden, teil­weise auch dif­fe­ren­ziert für Schü­le­rInnen mit oder ohne mut­ter­sprach­liche Vor­kennt­nisse. Diese sind je nach Nach­frage ver­schieden, ge­gen­wärtig wird Chi­ne­sisch, Rus­sisch und Dari/Farsi an­ge­boten. Die Schule hätte bei ent­spre­chenden Wün­schen auch die Mög­lich­keit, Por­tu­gie­sisch oder Ara­bisch an­zu­bieten.

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