Die Nutzung der Bibliothek steht allen Angehörigen der Schule offen, wobei die wichtigste Zielgruppe die Schüler und ihre (Informations)bedürfnisse sind.
Kontakt und Öffnungszeiten
Andrang während ÖffnungszeitDie Bibliothek ist Montag-Donnerstag von 8:00 – 16:45 Uhr und Freitag von 8:00 bis 15:45 Uhr geöffnet. Feste Pausenzeiten oder eine Schließung gibt es derzeit nicht. Die Pausenzeiten passen sich flexibel dem Nutzungsbedarf an.
Die Öffnungszeiten können durch Kursnutzungen eingeschränkt werden, dies wird aber rechtzeitig per Aushang bekannt gegeben.
Die Bibliothek befindet sich in Raum 107 im 1. Stock des Verwaltungstrakts. Weitere Kontaktmöglichkeiten sind:
Tobias Zeumer
Rispenweg 28
22547 Hamburg
Tel: 040 / 60 90 26 - 18
Fax: 040 / 60 90 26 - 40 (Schulbüro)
Mail: bibliothek@goethe-hamburg.de
Benutzung
An dieser Stelle seien nur einige der wichtigsten Benutzungsbestimmungen dargestellt. Genauere Informationen erhalten sie in der Benutzungsordnung oder in der Bibliothek vor Ort.
In den Bibliotheksräumen soll Arbeitsklima herrschen, d.h. der Laustärkepegel ist auf ein Minimum zu reduzieren. Gruppenarbeiten sollen im großen Raum, Einzel- und Stillarbeiten im kleinen Raum durchgeführt werden. Dabei hat die Rücksichtsnahme auf andere, konzentrierte Einzelarbeiten und das ungestörte Arbeiten des Lehrerkollegiums in den angrenzenden Räumen Vorrang vor (laustarken) Gruppenarbeiten oder der Nutzung der Bibliothek als Pausen- und Aufenthaltsraum. Dazu steht die Bibliothek den Schülern aller Klassen gleichberechtigt zur Verfügung.
Zudem wird kein Essen in die Bibliothek gebracht. Getränke in geschlossenen Flaschen sind derzeit gestattet.
Unangemessenes Verhalten kann zum Ausschluss von der Bibliotheksnutzung führen.
Jeder Schüler (5.-12. Klasse), Lehrer und Angestellte. Mit Einführung der neuen Bibliothekssoftware im März 2011 ist ein Benutzerausweis zu beantragen (unmittelbar in der Bibliothek erhältlich). Wie auch in anderen Bibliotheken sind Ausleihen nur gegen Vorlage des Ausweises möglich.
Medien können für zwei Wochen ausgeliehen werden. Sofern keine Vormerkung vorliegt, können sie bis zu drei Mal verlängert werden, insgesamt kann ein Medium also acht Wochen ausgeliehen sein. Vormerkungen und Verlängerungen können an der Ausleihtheke getätigt werden. Sie können aber auch selbstständig im
Onlinekatalog vorgenommen werden.
Die Obergrenze liegt bei fünf Medien. Lehrer können für den Unterricht auch mehr ausleihen.
Einige wenige Medien sind als nicht entleihbar gekennzeichnet. Kurzausleihen für den Unterricht oder über das Wochenende sind nach Ermessen der Bibliotheksleitung gegebenenfalls möglich. Ebenfalls können üblicherweise entleihbare Medien bei großem Bedarf zeitweilig nur präsent in Handapparaten innerhalb der Bibliothek zu nutzen sein.
Den Benutzern entstehen keinerlei Kosten. Einzige Ausnahme bilden verlorene Medien oder Beschädigungen über den üblichen Verschleiß hinaus. Für diese Medien muss der Nutzer den Neuanschaffungspreis aufbringen. Mahngebühren fallen ebenfalls nicht an, allerdings führen erhebliche oder wiederholte Überziehungen zu Ausleihsperren. Für den Ersatz verlorener Benutzerausweise wird eine Gebühr von 2 € verlangt.
Alle Angehörigen der Schule können die Computer nutzen. Fünftklässler müssen allerdings zunächst den Computerführerschein erworben haben. Die Computer stehen ausschließlich für schulische Arbeiten zur Verfügung. Spiele oder Nutzung für private Angelegenheit sind ausgeschlossen. Facebook, SchülerVZ, YouTube, GoogleVideos – um nur einige Beispiele zu nennen –, sind ausgeschlossen. Falls derlei Angebote tatsächlich für schulische Aufgaben benötigt werden, ist dies bei der Bibliotheksleitung anzumelden. Der Nutzer ist sich bewusst, dass der Internetverkehr protokolliert wird und ein Fernzugriff auf die Computer möglich ist (siehe auch Hausordnung). Der Missbrauch des Angebots führt zur Nutzungssperre.
In einer Testphase (April+März 2011) ist die Nutzung der PCs für Schüler der 5.-10. Klasse nur gegen ein von einem Lehrer ausgefüllten Formular möglich. Oberstufenschüler sind davon ausgenommen, müssen allerdings ihren Bibliotheksausweis während der Nutzung abgeben, der bei unstatthafter Nutzung einbehalten wird.
Antwort: Ja, Benutzer können kostenlos drucken (etwas, das bei vielen Studiengängen nicht mehr üblich ist). In Hinsicht auf Umwelt und Kosten soll diese Möglichkeit allerdings maßvoll genutzt werden. Handouts werden nur einmal gedruckt, können aber in (rechtzeitiger) Absprache mit dem Fachlehrer dann kostenlos im Kopierraum kopiert werden. Das Kopieren aus Büchern innerhalb der Bibliothek ist perr Scanner, der an die MacBooks angeschlossen werden kann, möglich.