Benutzung, Kontakt & Öffnungszeiten

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Die Nut­zung der Bi­blio­thek steht allen An­ge­hö­rigen der Schule offen, wobei die wich­tigste Ziel­gruppe die Schüler und ihre (In­for­ma­tions)be­dürf­nisse sind.

Kon­takt und Öff­nungs­zeiten

Andrang während ÖffnungszeitAndrang während ÖffnungszeitDie Bi­blio­thek ist Montag-Don­nerstag von 8:00 – 16:45 Uhr und Freitag von 8:00 bis 15:45 Uhr ge­öffnet. Feste Pau­sen­zeiten oder eine Schlie­ßung gibt es der­zeit nicht. Die Pau­sen­zeiten passen sich fle­xibel dem Nut­zungs­be­darf an.
Die Öff­nungs­zeiten können durch Kur­s­nut­zungen ein­ge­schränkt werden, dies wird aber recht­zeitig per Aus­hang be­kannt ge­geben.

Die Bi­blio­thek be­findet sich in Raum 107 im 1. Stock des Ver­wal­tungs­trakts. Wei­tere Kon­takt­mög­lich­keiten sind:

To­bias Zeumer
Ris­penweg 28
22547 Ham­burg
Tel: 040 / 60 90 26 - 18
Fax: 040 / 60 90 26 - 40 (Schul­büro)
Mail: bi­blio­thek@­goethe-ham­burg.de

Be­nut­zung

An dieser Stelle seien nur ei­nige der wich­tigsten Be­nut­zungs­be­stim­mungen dar­ge­stellt. Ge­nauere In­for­ma­tionen er­halten sie in der Be­nut­zungs­ord­nung  oder in der Bi­blio­thek vor Ort.

In den Bi­blio­theks­räumen soll Ar­beits­klima herr­schen, d.h. der Lau­stär­kep­egel ist auf ein Mi­nimum zu re­du­zieren. Grup­pen­ar­beiten sollen im großen Raum, Einzel- und Stil­l­ar­beiten im kleinen Raum durch­ge­führt werden. Dabei hat die Rück­sichts­nahme auf an­dere, kon­zen­trierte Ein­zel­ar­beiten und das un­ge­störte Ar­beiten des Leh­rer­kol­le­giums in den an­gren­zenden Räumen Vor­rang vor (laustarken) Grup­pen­ar­beiten oder der Nut­zung der Bi­blio­thek als Pausen- und Auf­ent­halts­raum. Dazu steht die Bi­blio­thek den Schü­lern aller Klassen gleich­be­rech­tigt zur Ver­fü­gung.
Zudem wird kein Essen in die Bi­blio­thek ge­bracht. Ge­tränke in ge­schlos­senen Fla­schen sind der­zeit ge­stattet.
Un­an­ge­mes­senes Ver­halten kann zum Aus­schluss von der Bi­blio­theks­nut­zung führen.

Jeder Schüler (5.-12. Klasse), Lehrer und An­ge­stellte. Mit Ein­füh­rung der neuen Bi­blio­theks­soft­ware im März 2011 ist ein Be­nut­zer­aus­weis zu be­an­tragen (un­mit­telbar in der Bi­blio­thek er­hält­lich). Wie auch in an­deren Bi­blio­theken sind Aus­leihen nur gegen Vor­lage des Aus­weises mög­lich.


Me­dien können für zwei Wo­chen aus­ge­liehen werden. So­fern keine Vor­mer­kung vor­liegt, können sie bis zu drei Mal ver­län­gert werden, ins­ge­samt kann ein Me­dium also acht Wo­chen aus­ge­liehen sein. Vor­mer­kungen und Ver­län­ge­rungen können an der Aus­leiht­heke ge­tä­tigt werden. Sie können aber auch selbst­ständig im On­li­ne­ka­talog vor­ge­nommen werden.

Die Ober­grenze liegt bei fünf Me­dien. Lehrer können für den Un­ter­richt auch mehr aus­leihen.

Ei­nige we­nige Me­dien sind als nicht ent­leihbar ge­kenn­zeichnet. Kurz­aus­leihen für den Un­ter­richt oder über das Wo­chen­ende sind nach Er­messen der Bi­blio­theks­lei­tung ge­ge­be­nen­falls mög­lich. Eben­falls können üb­li­cher­weise ent­leih­bare Me­dien bei großem Be­darf zeit­weilig nur prä­sent in Han­d­ap­pa­raten in­ner­halb der Bi­blio­thek zu nutzen sein.

Den Be­nut­zern ent­stehen kei­nerlei Kosten. Ein­zige Aus­nahme bilden ver­lo­rene Me­dien oder Be­schä­di­gungen über den üb­li­chen Ver­schleiß hinaus. Für diese Me­dien muss der Nutzer den Neu­an­schaf­fungs­preis auf­bringen. Mahn­ge­bühren fallen eben­falls nicht an, al­ler­dings führen er­heb­liche oder wie­der­holte Über­zie­hungen zu Aus­leih­sperren. Für den Er­satz ver­lo­rener Be­nut­zer­aus­weise wird eine Ge­bühr von 2 € ver­langt.

  Alle An­ge­hö­rigen der Schule können die Com­puter nutzen. Fünft­klässler müssen al­ler­dings zu­nächst den Com­puter­füh­rer­schein er­worben haben. Die Com­puter stehen aus­schließ­lich für schu­li­sche Ar­beiten zur Ver­fü­gung. Spiele oder Nut­zung für pri­vate An­ge­le­gen­heit sind aus­ge­schlossen. Fa­ce­book, Schü­lerVZ, You­Tube, Goo­gle­Vi­deos – um nur ei­nige Bei­spiele zu nennen –, sind aus­ge­schlossen. Falls derlei An­ge­bote tat­säch­lich für schu­li­sche Auf­gaben be­nö­tigt werden, ist dies bei der Bi­blio­theks­lei­tung an­zu­melden. Der Nutzer ist sich be­wusst, dass der In­ter­net­ver­kehr pro­to­kol­liert wird und ein Fern­zu­griff auf die Com­puter mög­lich ist (siehe auch Haus­ord­nung). Der Miss­brauch des An­ge­bots führt zur Nut­zungs­sperre.

In einer Test­phase (April+März 2011) ist die Nut­zung der PCs für Schüler der 5.-10. Klasse nur gegen ein von einem Lehrer aus­ge­füllten For­mular mög­lich. Ober­stu­fen­schüler sind davon aus­ge­nommen, müssen al­ler­dings ihren Bi­blio­theks­aus­weis wäh­rend der Nut­zung ab­geben, der bei un­statt­hafter Nut­zung ein­be­halten wird.

Ant­wort: Ja, Be­nutzer können kos­tenlos dru­cken (etwas, das bei vielen Stu­dien­gängen nicht mehr üb­lich ist). In Hin­sicht auf Um­welt und Kosten soll diese Mög­lich­keit al­ler­dings maß­voll ge­nutzt werden. Han­douts werden nur einmal ge­druckt, können aber in (recht­zei­tiger) Ab­sprache mit dem Fach­lehrer dann kos­tenlos im Ko­pi­er­raum ko­piert werden. Das Ko­pieren aus Bü­chern in­ner­halb der Bi­blio­thek ist perr Scanner, der an die Mac­Books an­ge­schlossen werden kann, mög­lich.

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